Rechtsprechung
   RG, 06.01.1927 - IV B 75/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1927,340
RG, 06.01.1927 - IV B 75/26 (https://dejure.org/1927,340)
RG, Entscheidung vom 06.01.1927 - IV B 75/26 (https://dejure.org/1927,340)
RG, Entscheidung vom 06. Januar 1927 - IV B 75/26 (https://dejure.org/1927,340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Darf das Vormundschaftsgericht die Rechtshilfe eines auswärtigen Amtsgerichts dafür in Anspruch nehmen, daß dieses den volljährig gewordenen Mündel über Verzicht auf Schlußrechnung und Entlastung des Vormunds vernimmt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtshilfe in Vormundschaftssachen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 31.05.1990 - III ZB 52/89

    Zuständigkeit für die Anordnung der Entnahme von Blutproben zum Zweck der

    Gegenstand des Rechtshilfeersuchens dieses Gerichts ist eine richterlicher Amtshandlung, die das ersuchende Gericht kraft eigener Zuständigkeit rechtlich auch selbst vornehmen könnte, zu deren Vornahme es sich aber aus tatsächlichen Gründen nicht oder jedenfalls nicht ohne Schwierigkeiten in der Lage sieht und die es deshalb aus Zweckmäßigkeitsgründen einem anderen Gericht übertragen hat (vgl. RGZ 115, 368, 369; KG DR 1940, 695; Kissel GVG 1981 § 156 Rn. 30).
  • OLG Köln, 21.04.1995 - 11 U 154/94

    Rückforderung eines Anerkenntnisses

    Die Entlastungserklärung des Pfleglings nach Aufhebung der Pflegschaft stellt ein negatives Anerkenntnis im Sinne des § 397 Abs. 2 BGB dar (z.B. Soergel/Damrau § 1892 Rn. 5; MüKomm v. Feldmann § 397 Rn. 13; Staudinger/Engler § 1892 Rn. 20; RGZ 115, 368, 371).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht